Weiterbildung
Rahmenbedingungen für Weiterbildungsinteressierte
Für die unterschiedlichen Weiterbildungswege gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen. Diese sind in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen der Psychotherapeutenkammer Hessen (PTK) und dem Curriculum der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) geregelt.
- PTK Gebietsweiterbildung „Fachpsychotherapeut/in Neuropsychologische Psychotherapie“ nach Abschluss eines Psychotherapiestudiums mit Approbation (nach der neuen Weiterbildungsordnung 07/2022), durch die PTK Hessen.
- PTK Weiterbildung „Klinischer Neuropsychologe“ für approbierte psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die eine Psychotherapieausbildung abgeschlossen haben oder psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (nach der bisherigen Weiterbildungsordnung 06/2021) durch die PTK Hessen.
- GNP Weiterbildung „Klinische Neuropsychologin/Klinischer Neuropsychologe“ für Psychologinnen und Psychologen und Absolventinnen und Absolventen mit neurowissenschaftlichem Universitätsstatus.