Weiterbildung für Psychotherapeuten

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetztes (2020) gibt es seit Juli 2022 die eigenständige Gebietsweiterbildung: „Neuropsychologische Psychotherapie“ für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Voraussetzung hierzu ist ein Universitätsstudium, dass die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt und mit der Approbation abschließt. Anschließend kann eine berufliche Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin und zum Fachpsychotherapeuten durchlaufen werden, um an der psychotherapeutischen Patientenversorgung teilnehmen zu können.

Für die Zusatzbezeichnung „Fachpsychotherapeut/in Neuropsychologische Psychotherapie“ sind nach der Weiterbildungsordnung für „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ der Psychotherapeutenkammer Hessen (von 07/2022), nach Abschnitt B: im „Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie“, zu absolvieren:

  • Eine fünfjährige Weiterbildungszeit, davon mindestens zwei Jahre in einer weiterbildungsbefugten ambulanten Einrichtung wie dem WIN und mindestens ein Jahr in zugelassenen teil-/stationären Einrichtungen, sowie mindestens ein Jahr in multidisziplinär arbeitenden Einrichtungen.
  • 500 Stunden Theorie (vertiefte Fachkenntnisse), davon mindestens 350 Stunden zur Neuropsychologischen Therapie.
  • 100 Stunden fallbezogene Supervision durch zur Weiterbildung befugte Supervisorinnen und Supervisoren.
  • 100 Stunden Selbsterfahrung.
  • Wird eine weitere Gebiets- oder Bereichsweiterbildung absolviert, kann sich die festgelegte Weiterbildungszeit verkürzen.

Die erforderlichen Durchführungsbestimmungen der Weiterbildungsordnung werden von der Psychotherapeutenkammer Hessen (PTK) erstellt.

Zur „Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ der PTK