Behandlungskosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Durch die gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für die von uns angebotene neuropsychologische Therapie für Kinder und Erwachsene als Regelleistungen generell und vollständig übernommen. Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch. Zur weiteren Behandlung muss dann eine Anfrage auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, um die wir uns kümmern. Wir verfügen über die Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Für die von uns angebotene neuropsychologische Therapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe die Kosten in der Regel übernommen. Da die Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherer sehr uneinheitlich sind, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Kostenübernahme zu klären. Bei Bedarf sind wir Ihnen hierbei gerne behilflich. Zur weiteren Behandlung ist in der Folge meistens ein formeller Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Da wir mit der Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (Kassenärztliche Vereinigung Hessen) über eine höhere Qualifikation verfügen als die privaten Versicherer verlangen, ist die Genehmigung zur Kostenübernahme bei den privaten Krankenversicherungen die Regel. Unsere Leistungen rechnen wir analog nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab. Hierbei gelten die seit Juli 2024 eingeführten Analogziffern.
Kosten bei Behandlungsausfall
Da wir unsere psychotherapeutischen Leistungen nur nach Terminvereinbarung erbringen, haben Sie die Möglichkeit, vereinbarte Termine bis zu 2 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Termin fristgerecht abzusagen oder zu verlegen. Verspätet abgesagte Behandlungstermine, die wir nicht kurzfristig durch alternative Behandlungen belegen können, stellen wir Ihnen privat als Ausfall in Rechnung.